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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche, auch künftige Leistungen der Advanced Sales Technologies GmbH (im Folgenden „Salesy“ genannt), im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Dienstleistungen und Software sowie dem Betrieb von Portalen, Schnittstellen und Internetdiensten („Salesy-Leistungen“). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Salesy und den natürlichen und juristischen Personen (im Folgen-den “Nutzer” genannt), die auf Salesy zugreifen oder Salesy-Leistungen, entweder manuell oder mittels automatisierter Systeme verwenden.

1.2.   Die Angebote von Salesy richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften. Nur diese sind Nutzer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Salesy lehnt insoweit den Vertragsschluss mit Verbrauchern ab. Der Nutzer erklärt bei Abschluss des Vertrags, dass seine Nutzung überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird.

1.3. Unter „Kunden“ werden ferner alle Nutzer verstanden, welche durch gesonderte Erklärung ein entgeltliches oder unentgeltliches Vertragsverhältnis (z.B. durch Auftragserteilung oder Registrierung) mit Salesy eingehen oder eingegangen sind und dabei diese AGB akzeptiert haben.

1.4. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich festgehalten und von Salesy (genauer: durch einen dafür ausdrücklich oder kraft seiner Organstellung, Prokura oder seiner Vollmacht Berechtigten) schriftlich bestätigt wurden.

1.5. Nach Ziffer 1.4 bestätigte, abweichende Bedingungen sind, sofern nicht explizit anders festgelegt, im Konfliktfall als zu diesen AGB nachrangig zu betrachten.

2. Gegenstand

2.1. Geschäftsgegenstand von Salesy ist die automatisierte Erfassung, die Verarbeitung, das Monitoring, die Analyse und die Bereitstellung von aktuellen oder relevanten Informationen aus digitalen Quellen. Die daraus resultierenden sogenannten „Ergebnisse“ können auch Kontakt- und Adressdaten, abgeleitete Merkmale (z.B. Branchenschlüssel, Umsatz- & Mitarbeiterzahlen, genutzte Technologien) und bestimmte Ereignisse/Signale (z.B. die Angabe, eine Firma habe ein bestimmtes Ereignis wie einen Managerwechsel gehabt) enthalten.

2.2. Als „Quellen“ werden dafür Internetseiten, öffentliche Schnittstellen diverser Plattformen (z.B. von Social-Media), sowie Datenbanken und diverse Suchdienste von Partnerfirmen regelmäßig abgefragt (vgl. auch Ziffer 3.3).

2.3. Überwiegend werden frei öffentlich zugängliche Inhalte im rechtlich zulässigen Rahmen indexiert und verarbeitet. Im Einzelfall können Inhalten und Daten von Partnerfirmen rechtlich geschützt sein. Alle Inhalte werden über den „Salesy-Suchindex“ in der sogenannten Salesy Data Cloud bereitgestellt.

2.4. Salesy fokussiert sich auf Daten und Inhalte mit Unternehmensbezug. Sofern von der Indexierung oder Verarbeitung auch personenbezogene Daten betroffen sein sollten, hält sich Salesy an die rechtlichen Vorgaben gemäß DSGVO, etc.

2.5. Die Nutzung von Salesy stellt nach rechtlicher Auffassung keine Auftragsverarbeitung gemäß § 28 DSGVO dar und ist somit ohne Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) möglich.

2.6. Der Zugriff auf den Salesy Suchindex erfolgt durch die Nutzer in der Regel über einen Webbrowser, via Software auf einem Mobilgerät oder über technische Schnittstellen. Dabei werden mittels bestimmter Suchabfragen, einzeln oder regelmäßig Themen, Firmen, Personen, Produkte, Ereignisse, Finanzkennzahlen, Datensätze, Veränderungen oder Signale abgefragt. Gelieferte Ergebnisse setzt der Nutzer zum Zweck der Eigeninformation oder einer zulässigen gewerblichen Tätigkeit ein.

2.7. Wird das Leistungsangebot durch zusätzliche Dienste Dritter ergänzt, so wird Salesy vom Nutzer vor der jeweiligen Aktivierung der Zusatzdienste ein Einverständnis zu ggf. zusätzlichen notwendigen Vertragsbedingungen einholen.

3. Leistungsumfang

3.1. Salesy erteilt dem Nutzer eine nicht exklusive, zeitlich auf die Dauer der Zusammenarbeit beschränkte Nutzungslizenz für den Zugriff auf die Salesy-Software und die Nutzung der Salesy-Leistungen. Hierbei werden insbesondere die Art, Anzahl und der Umfang des Zugriffs geregelt. Der Weiterverkauf, die Weitergabe oder Vermietung der erteilten Nutzungslizenzen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Salesy gestattet.

3.2. Dem Nutzer wird eine über das Internet aufrufbare geschützte Arbeitsumgebung bereitgestellt, auf die er per Login und Passwort oder über eine Schnittstelle mittels autorisierter Abrufe zugreifen kann. In dieser werden die Ergebnisse nach den Vorgaben und Konfigurationen des Nutzers bereitgestellt.

3.3. Der Umfang sowie die Auswahl der Quellen unterliegen dem Ermessen von Salesy. Um die Aktualität und Effektivität des Angebots sicherzustellen, behält sich Salesy das Recht vor, die Quellen jederzeit zu erweitern, zu ändern oder zu ergänzen. Der Nutzer kann Quellen zur Ergänzung vorschlagen oder deren Verarbeitungsstatus erfragen. Aus technischen und rechtlichen Gründen gibt es jedoch keinen Anspruch des Nutzers, dass bestimmte Quellen in einem bestimmten Umfang verarbeitet werden.

3.4. Salesy ist berechtigt in Einzelfällen konkrete Abfragen oder Suchaufträge abzulehnen, sofern diese aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht ausführbar oder nicht zumutbar sind. In diesen Fällen wird Salesy den Nutzer in geeigneter Form darüber informieren.

3.5. Der Nutzer erkennt an, dass alle Ergebnisse gemäß Ziffer 2.1 aus einer Vielzahl unterschiedlichster, sich ständig verändernder Quellen stammen und von einer Technologie automatisiert ermittelt werden. Salesy schuldet daher weder einen vollständigen oder korrekten Inhalt der Ergebnisse noch eine Aktualität oder Richtigkeit der konkreten Darstellung. Ausdrücklich macht sich Salesy Inhalte und Aussagen aus gelieferten Ergebnissen nicht zu Eigen – auch dann nicht, wenn sich Ergebnisse aus gestalterischen Gründen in das Gesamtbild des Salesy-Angebots einpassen.

3.6. Der Nutzer bestätigt, dass er versteht, dass die gelieferten Ergebnisse automatisch ermittelt werden und aufgrund der Masse und Geschwindigkeit der Verarbeitung keine vorherige Prüfung durch Salesy stattfindet. Der Nutzer ist sich bewusst, dass Ergebnisse daher falsche, verletzende, widerrechtliche, anstößige oder in anderer Art unangebrachte oder ungeeignete Texte, Bilder, Daten oder Werke enthalten können. Er wird diese Tatsache nicht als Mangel betrachten und daraus keine Ansprüche z.B. wegen Folgeschäden gegen Salesy ableiten.

3.7. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind als solche nicht als Beschaffenheitsangaben der Salesy-Produkte im vertraglichen Sinne zu verstehen.

4. Pflichten des Nutzers

4.1. Nachdem für den Nutzer eine Arbeitsumgebung von Salesy eingerichtet wurde, ist er für die Geheimhaltung aller ihm zugeteilten Daten zur Authentifizierung wie Logins, Passwörter, Tokens oder API-Keys (gemeinsam „Zugangsdaten“) verantwortlich. Er wird diese nicht an Dritte weitergeben und trägt insbesondere auch die Verantwortung für jedweden Missbrauch, der mit den ihm zugeteilten Zugangsdaten erfolgt.

4.2. Der Nutzer verpflichtet sich ferner, bei der Nutzung von Salesy-Leistungen diese AGB zu achten und die geschäftsübliche Sorgfalt anzuwenden. Dies bedeutet insbesondere:
a) auftretende Programmfehler nicht zu seinem Vorteil auszunutzen, sondern diese umgehend zu melden.
b) den Dienst oder dessen Infrastruktur nicht zu manipulieren.
c) den Dienst nicht für illegale oder unlautere Zwecke einzusetzen.
d) über den Dienst keine Viren, Würmer oder anderen Schadcode zu verbreiten.
e) die Angebote und Datenbankwerke von Salesy nicht mittels automatisierter Scripte/Abfragen auszulesen (Scraping), außer wenn dies explizit Teil der vertraglich vereinbarten Nutzung ist und über dafür vorgesehene Schnittstellen erfolgt.
f) nicht zu versuchen in den Besitz von profil- und personenbezogenen Daten anderer Nutzer zu gelangen oder den Datenschutz von Salesy zu gefährden.
g) andere Nutzer von Salesy-Leistungen nicht vorsätzlich in die Irre zu führen.
h) die Software nicht zu vervielfältigen, kopieren oder zu ändern.

4.3. Liegt ein Beweis oder ein schwerwiegender Verdacht vor, dass ein Nutzer eine Pflichtverletzung gemäß Ziffer 4.1. oder 4.2. begangen oder einen Versuch dazu unternommen hat, so kann Salesy den Nutzer mit sofortiger Wirkung bis zur abschließenden Klärung der Sache von der Nutzung ihrer Dienste ausschließen.

4.4. Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten der Kunden und Nutzer werden im Rahmen der Vorschriften nach DSGVO elektronisch verarbeitet. Salesy gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen und der Nutzer stimmt der Verarbeitung seiner Daten gemäß der aktuell gültigen Salesy Datenschutzerklärung zu.

4.5. Jedem Nutzer wird in seiner Arbeitsumgebung die Möglichkeit eingeräumt, Abfragen, Filter und somit das Trefferergebnis selbst zu konfigurieren. Er befindet sich daher in der Mitwirkungspflicht, seine Konfiguration selbstständig vorzunehmen und regelmäßig zu überprüfen. Sollte er feststellen, dass die resultierenden Ergebnisse nicht seinen Anforderungen entsprechen, so wird er Salesy umgehend um Unterstützung bitten. Die Parteien sind sich einig, dass eine falsche oder mangelhafte Konfiguration der Abfragen kein Sach- oder Leistungsmangel begründet.

4.6. Sofern Salesy im Rahmen des Angebots bereitgestellte Daten mit speziellen zusätzlichen Informationen versieht (z.B. das Flaggen von Kontaktdaten, welche sich auf Robinsonlisten befinden), übernimmt Salesy keine Gewährleistung für die Korrektheit und Aktualität dieser Informationen. Der Nutzer ist dazu verpflichtet die bereitgestellten Informationen vor der Verwendung auf Korrektheit zu überprüfen.

5. Arbeitsergebnisse, Rechte & Pflichten

5.1. Die Lieferung der von Salesy gefundenen Treffer und Ergebnisse (insbes. von Daten, Adressen, News und Artikeln) erfolgt vorbehaltlich aller Verwertungsrechte. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Ausschnitte, Daten, Texte, Bilder, etc. (ungeachtet des jeweiligen Trägermediums) nur im gesetzlich zulässigen Umfang, konform zu gesetzlichen Regelungen (z.B. gemäß UrhG, DSGVO oder UWG) oder aufgrund einer separaten Vereinbarung mit dem jeweiligen Rechteinhaber zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu verwenden.

5.2. Die folgenden Regelungen in den Ziffern 5.3. – 5.9. gelten nur für Nutzer der Produkte CONNECT, TARGET, DATACARE und API:

5.3. Salesy erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der in 5.2 beschriebenen Produkte Adressen, Merkmale, Informationen und Kontaktdaten von bzw. über Unternehmen. Auch können Personen im Kontext ihrer selbstständigen oder unselbstständigen gewerblichen Tätigkeit erfasst werden, wenn diese öffentlich (z.B. durch Nennung von Namen und Rolle auf der Firmenwebseite ggf. mit einer dort angegebenen Durchwahl oder geschäftlichen E-Mail-Adresse) auftreten. Die Erhebung dieser im Folgenden „Adress- und Kontaktdaten“, sowie deren Weitergabe an den Nutzer erfolgt gemäß den Vorgaben der DSGVO

5.4. Der Nutzer verpflichtet sich, personenbezogene Daten, sowie Adress- und Kontaktdaten nur im rechtlich zulässigen Rahmen z.B. gemäß etwaiger Datenschutz- und Wettbewerbsrechtlicher Regelungen und für einen legitimen Zweck zu verwenden. Je nach Zweck oder Weiterverarbeitung kann es nötig sein, dass der Nutzer betroffene Personen informiert oder vor der Verarbeitung das notwendige Einverständnis der Betroffenen explizit einholt:
a) Salesy weist den Nutzer darauf hin, dass mit der Ermittlung und Bereitstellung der Daten ein solches Einverständnis (z.B. ein „Double-Opt-In“) nicht einher geht.
b) Falls der Anwendungsfall des Nutzers voraussetzt, die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten individuell zu informieren, so wird der Nutzer in dem individuellen Informationsschreiben Salesy als Quelle, sowie gegebenenfalls andere von Salesy ausgewiesene Quellen aufführen und auch auf die Datenschutzhinweise zur Salesy Suchmaschine verlinken.
c) Der Nutzer ist selbst für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung, insbesondere unter datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten, verantwortlich. Es ist von Salesy nicht geschuldet, dass sich die gelieferten Daten zu einem vom Nutzer beabsichtigten Verwendungszweck eignen.

5.5. Salesy räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Datenbanken und Datenbankwerken ein. Der Nutzer ist mit Ausnahme der nachfolgenden Punkte a) – c) nicht berechtigt, die von Salesy bezogenen Datenbanken an Dritte zu vermieten, weiterzuverkaufen oder anderweitig weiterzugeben.
a) Die Weitergabe erfolgt innerhalb des eigenen Unternehmens im Rahmen der regulären Nutzung. Verbundene Unternehmen im Sinne des §271 HGB, Tochtergesellschaften oder Standorte in anderen Ländern sind dabei nur eingeschlossen, wenn diese im Rahmen des Auftrages explizit schriftlich einbezogen wurden.
b) Eine Weitergabe an externe Dienstleister (Agenturen, Callcenter, etc.) ist nur dann zulässig, wenn diese als direkte Erfüllungsgehilfen des Nutzers auftreten und deren Nutzungsmöglichkeit in geeigneter Form räumlich und zeitlich auf den entsprechenden Vorgang eingeschränkt ist.
c) Eine Weitergabe an eigene Kunden des Nutzers ist nur im Einzelfall und jeweils nach vorheriger Freigabe durch Salesy gestattet. Für die Freigabe kann der Abschluss einer separaten Vereinbarung nötig sein.
In jedem Fall (a – c) wird der Nutzer verbundene Unternehmen, Erfüllungsgehilfen, Dienstleister und eigene Kunden in gleicher Weise gemäß diesen AGB verpflichten und ggf. gesetzlich notwendige Verträge zur Datenweitergabe abschließen.

5.6. Stellt der Nutzer der Salesy eigene Daten z.B. zum Zweck der Aktualisierung oder Anreicherung bereit, so räumt er Salesy hiermit ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, diese Daten zu verarbeiten, zu vervielfältigen und mit eigenen Daten abzugleichen. Dem Nutzer ist klar, dass dies eine Voraussetzung für die Erbringung bestimmter Leistungen sein kann. Hierbei gelten jedoch insbesondere die Regelungen gemäß Ziffer 2.5.

5.7. Im Falle von 5.6 verpflichtet sich Salesy dazu, alle vom Nutzer erhaltenen vertraulichen Daten und Informationen auch vertraulich zu behandeln und nur solchen Personen zugänglich zu machen, denen gegenüber eine Offenbarung zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist. Die Verwendung der Daten zu einem anderen Zweck bleibt ausgeschlossen. Zum Vertragsende wird Salesy die erhaltenen vertraulichen Daten und Informationen löschen.

5.8. Im Rahmen eines Vertrags mit Salesy kann ein Nutzer Online-Aufrufe, Downloads, Exports, Synchronisierungen oder API-Abrufe von einzelnen oder mehreren Datensätzen auf einmal durchführen. Je nach gewähltem Paket, können diese Vorgänge ohne Mehrkosten (Flatrate), im Rahmen eines festgelegten Freikontingents inklusive (Volumen) oder kostenpflichtig (Preis pro Datensatz) erfolgen. Der Kunde wird daher seine Nutzer entsprechend unterrichten und den Zugriff auf die o.g. Vorgänge nur solchen Personen gestatten, die berechtigt sind, ggf. auch kostenpflichtige Angebote zu verwenden. Er hat jedoch die Möglichkeit bestimmte Funktion bei Vertragsschluss für bestimmte Nutzer einschränken zu lassen.

5.9. Um die Vertragskonformität der Nutzung und den Betrieb des Systems sicherzustellen, berechtigt der Nutzer Salesy, einzeln oder in aggregierter Form die an das System gestellten Abfragen oder Aufrufe zu protokollieren und diese manuell oder automatisch zu analysieren.

5.10. Kommt es infolge eines Verstoßes gegen die in Absatz 5.1. bis 5.9. genannten Regelungen durch den Nutzer zu einer Rechteverletzung Dritter, so stellt dieser Salesy von allen hieraus resultierenden Ansprüchen frei. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die Salesy bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Salesy wird den Nutzer jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. Salesy darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Nutzer schließen. Andernfalls trägt Salesy die Kosten der Auseinandersetzung selbst.

6. Bestellung, Preise & Laufzeiten

6.1. Ein Vertragsverhältnis mit dem Nutzer kommt durch schriftliche oder elektronische Übermittlung eines Auftrags an Salesy oder durch fernmündliche Abrede mit einem Kundenberater zustande. Es gilt als bestätigt, wenn der Nutzer der kaufmännischen Auftragsbestätigung nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht oder sobald die erste Erfüllungshandlung (etwa die Aufnahme der Nutzung nach Übersendung der Zugangsdaten) erfolgt ist.

6.2. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und gegenüber dem Nutzer bekannt gemachten Entgelte aus der jeweils aktuellen Preisliste, einem zuvor unterbreiteten konkreten Angebot oder den dargestellten Preisen auf der Webseite. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3. Sofern es nicht im Angebot oder der Auftragsbestätigung anders schriftlich vereinbart wurde, gelten die folgenden Modalitäten: Die Mindestlaufzeit für jeden Salesy-Vertrag beträgt zwei Jahre. Die Gebühren für jeden Leistungszeitraum werden immer komplett für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Auftragsbestätigung und ist binnen 10 Werktagen nach Zugang durch den Kunden zu begleichen.

6.4. Bei Beauftragung wird der Nutzer alle für die Leistungsbereitstellung notwendigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Über nachträgliche Änderungen z.B. der Adresse oder der Ansprechpartner ist Salesy umgehend zu informieren.

6.5. Alle Verträge verlängern sich automatisch bei Laufzeitende zu den vertraglich vereinbarten Konditionen um die jeweils zuletzt vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern nicht bis 3 Werktage vor Laufzeitende eine Kündigung vorliegt oder zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart war. Maßgeblich für die Wirksamkeit und Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zugang der Erklärung bei Salesy. Eine Kündigung ist auch auf elektronischem Wege an service@Salesy.de möglich, sofern der Absender eindeutig zugeordnet werden kann.

7. Fehlerklassen

7.1. Salesy wird mit der Behebung von Fehlern der Software binnen der Reaktionszeit (Zeitspanne während der Dienstzeit [montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage] ab der Mängelrüge) beginnen und die Fehler binnen der Beseitigungszeit beheben.

7.2. Bei schwerwiegenden Fehlern der Fehlerklasse 1 (= Der Fehler verhindert die Nutzung des Vertragsgegenstands oder wesentlicher Teile des Vertragsgegenstands) wird Salesy binnen 10 Stunden gemäß Ziffer 7.1. mit der Beseitigung beginnen und den Fehler in angemessener Zeit beheben.

7.3. Bei sonstigen Fehlern der Fehlerklasse 2 (= Die Nutzung ist nicht wesentlich beeinträchtigt) wird Salesy binnen angemessener Frist mit deren Beseitigung beginnen und diese beheben, sobald interne Prozesse bei Salesy (z.B. das nächste Update der Salesy-Software) eine effiziente Beseitigung ermöglichen.

7.4. Ein Fehler kann nach teilweiser Nachbesserung oder nach Aufzeigen einer Umgehungslösung von Salesy in eine niedrigere Kategorie eingeordnet werden.

7.5. Die Mängelrüge des Nutzers kann zunächst auch (fern-)mündlich erfolgen. Sie ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform zu wiederholen und hat den als Fehler gerügten Tatbestand so detailliert wie möglich und auch möglichst reproduzierbar zu beschreiben (Fehlermeldung).

8. Haftung/Schadensersatz

8.1. Salesy haftet gegenüber dem Nutzer nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch Salesy verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten ist für jedes Vertragsjahr auf die Vergütung beschränkt, die der Kunde in dem Jahr schuldet, in dem das Schadensereignis eintritt; diese Beschränkung gilt nicht, falls es sich um einen vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden handelt, der typischerweise höher ist als die Jahresvergütung.

8.2. Eine Haftung von Salesy ist bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, Imageschäden, Imagefolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie im Falle leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich des entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

8.3. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung– insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von Salesy bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.4. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Ziffern 8.1. bis 8.3. gelten auch für persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Salesy.

9. Leistung, Fakturierung & Dritte

9.1. Salesy ist berechtigt, vertraglich geschuldete Leistungen auch durch Dritte, insbesondere durch mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen, zu erbringen. In diesem Fall wird Salesy sicherstellen, dass die Vertraulichkeit und der Datenschutz im gesetzlich vorgeschriebenen und geschäftsüblich angemessenen Rahmen zur Vertragserfüllung sichergestellt sind.

9.2. Salesy ist berechtigt, eigene Ansprüche aus den Verträgen an Dritte, insbesondere an verbundene Unternehmen, abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung im eigenen Namen zu ermächtigen.

9.3. Die Parteien dürfen Forderungen gegenüber der jeweilig anderen Partei nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Parteien können ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

9.4. Salesy verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohngesetz (MiLoG) einzuhalten, den erforderlichen Mindestlohn ordnungsgemäß abzurechnen und an seine Mitarbeiter auszubezahlen; bei Änderungen dessen Höhe zum Stichtag anzupassen und auch Dritten im Sinne von Ziffer 9.1 diese Pflicht aufzuerlegen.

10. Änderungsvorbehalt der AGB

10.1. Durch Änderungen der aktuellen Gesetzeslage oder Änderungen am Angebot kann es notwendig sein, diese AGB anzupassen. Salesy behält sich das Recht vor, eine Anpassung dieser AGB vorzunehmen. Salesy verpflichtet sich die Nutzer in Textform rechtzeitig darüber zu informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis schriftlich widerspricht. Sollte der Nutzer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, so wird der Vertrag mit den alten AGB unverändert fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Salesy Advanced Sales TechnologiesGmbH.

11.3. Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Sitz der Salesy Advanced Sales TechnologiesGmbH.

11.4. Änderungen und Ergänzungen von Salesy-Verträgen bedürfen der Textform; dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Kündigungen können ebenfalls in Textform (B. per E-Mail oder Fax) erfolgen vgl. hierzu Ziffer 6.5.; Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

11.5. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Letzte Aktualisierung: 02.03.2023